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Entfernung störender Hautveränderungen

Zahlreiche Hautgeschwülste werden als störend oder Missempfinden hervorrufend aufgefasst, auch wenn sie nicht primär gefährlich sind. Ihre Entfernung kann deshalb sinnvoll, zweckmäßig und erforderlich sein, auch wenn kein Risiko hinsichtlich der Dignität (Risiko von Bösartigkeit) vorliegt. Nicht so selten können Komplikationen auftreten, wie Irritation, Blutung, Infektion usw., die eine medizinische Notwendigkeit begründen.

Derartige Hautveränderungen umfassen z.B.: warzige, hervorstehende Muttermale (Miescher, Unna) , häufig im Gesicht, am Nacken oder am Stamm vorkommend, Fibrome (weiche, manchmal pendelnde Bindegewebsgeschwülste, besonders am Hals und in den Achseln sowie unter den Brüsten und im Leistenbereich auftretend), Seborrhoische Keratosen (auch „Alterswarzen“ genannt), aber auch Unterhautgeschwülste wie Lipom, Atherome (Epidermalzysten) und viele andere.

Die Entfernung kann chirurgisch oder laserchirurgisch (Er:YAG oder CO2) erfolgen. Genaue Hinweise über Art, Durchführung und ggf. Kosten der Behandlung erfahren Sie vorab beim ärztlichen Gespräch bzw. der Terminvereinbarung.