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Ambulantes Operieren

Ambulantes Operieren umfasst die ambulante Durchführung nicht nur kleiner, sondern auch größerer Operationen in der Praxis, der strenge fachliche, bauliche, apparative, hygienische und personelle Voraussetzungen zugrundeliegen. Das Führen der Bezeichnung "Ambulantes Operieren" ist an eine Genehmigung durch die Bayerische Landesärztekammer gemäß der "Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung ambulanter Operationen" von 1994 i.V.m. Kapitel D Nr. 2 Abs. 5 und 7 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns gebunden, die diese nur nach sorgsamer Prüfung der obengenannten Voraussetzungen erteilen kann. Die Genehmigung zum Führen der Bezeichnung "Ambulantes Operieren" wurde für diese Praxis am 23.11.1998 ausgesprochen.

Insgesamt werden in unserer Praxis jährlich mehr als 2000 kleinere und größere operative Eingriffe durchgeführt, davon rund 200 große Operationen.

Für nähere Informationen über die in unserer Praxis angebotenen Leistungen klicken Sie hier